BARBARA-APOTHEKE Odenthal-Blecher: immer gut beraten!
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    HOMÖOPATIE, Schüßler-Salze und Aromatherapie sind wichtige Kompetenzfelder unserer Apotheke. 

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§ 1 Einbeziehung

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Apotheke und dem Besteller gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Regelungen oder Ergänzungen - insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers - erlangen - auch bei Kenntnis der Apotheke - nur im Falle ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Apotheke Geltung. Der Besteller erkennt die nachstehenden Bedingungen durch Bestätigung per Mausklick bei der Bestellung - spätestens mit der Annahme von Leistungen und Waren der Apotheke - an.

§ 2 Widerrufsrecht

Details unter Widerrufsbelehrung.

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Unsere E-Mail lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

  1. Angebote der Apotheke, insbesondere Produktpräsentationen auf der Website der Apotheke, sind freibleibend und erfolgen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Apotheke. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Apotheke zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  2. Angebote der Apotheke stellen eine Aufforderung an den Besteller dar, ein Angebot im Rechtssinne abzugeben. Die Bestellung erfolgt durch Übermittlung des vollständig ausgefüllten Bestellformulars im Online-Verfahren. Die Annahme von Bestellungen erfolgt durch eine Auftragsbestätigung (e-mail) oder spätestens mit der Übergabe der Waren.
  3. Angaben gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantie, welcher Art auch immer, dar.
  4. Die Versendung eines Arzneimittels kann abgelehnt werden, wenn zur sicheren Anwendung des Arzneimittels ein Informations- oder Beratungsbedarf besteht, der auf einem anderen Wege als einer persönlichen Information oder Beratung durch einen Apotheker nicht erfolgen kann.
    Der Versand kann weiterhin verweigert werden bei begründetem Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch.
  5. Die Apotheke versendet ausschließlich vom BfArM zugelassene Arzneimittel, registrierte Arzneimittel, von der Zulassung bzw. Registrierung ausgenommene Arzneimittel und Arzneimittel gemäß den Bestimmungen des § 73 Abs. 3 AMG.
  6. Folgende verkehrsfähige Arzneimittel dürfen nicht versendet werden:
    • Kühlartikel.
    • Verschreibungspflichtige Arzneimittel, für die gemäß der Arzneimittelverschreibungsverordnung keine entsprechende gültige ärztliche Verschreibung im Original vorliegt.
    • Arzneimittel, die die Wirkstoffe Thalidomid oder Lenalidomid enthalten (§ 17 Abs. 2b ApBetrO).
    • Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (§ 43 Abs. 5 AMG).
    • Arzneimittel zu deren Anwendung ein Informations- und Beratungsbedarf besteht (z. B. flüssige Zubereitungen von Zytostatika, radioaktive Arzneimittel, Arzneimittel mit sehr kurzer Haltbarkeit).
    • Betäubungsmittel im Sinne der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes.
    • Soweit ein begründeter oder nicht auszuräumender Verdacht auf einen Missbrauch von Arzneimitteln besteht.
    • Gefahrstoffe werden grundsätzlich nicht versandt (Ausschluß durch unsere AGB).
    • Importierte Arzneimittel werden grundsätzlich nicht versandt (Ausschluß durch unsere AGB).
  7. Sofern die Belieferung des Patienten mit dem Arzneimittel aus einem der o. g. Gründe nicht möglich ist, benachrichtigt die Apotheke umgehend den Patienten. Ein ggf. vorliegendes Rezept ist an den Patienten zurückzuschicken.
  8. Die Apotheke behält sich vor, die bestellte Menge aus zwingenden Gründen der Arzneimittelsicherheit und in Absprache mit dem behandelten Arzt zu verringern; in diesem Fall verringert sich die zu zahlende Vergütung entsprechend.
  9. Werden nach Rücksprache mit dem Patienten bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bzw. mit dem Arzt bei Vorliegen einer Verordnung änderungen der Medikation vorgenommen oder wird das verordnete Arzneimittel aufgrund der Bestimmungen des § 129 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V ausgetauscht ("aut idem") bzw. aufgrund des § 129 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V ein Import abgegeben, informiert die Apotheke den Patienten entsprechend.

§ 4 Lieferungen

  1. Die Barbara-Apotheke Odenthal besitzt eine Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln gemäß § 11 a ApoG.
  2. Die Apotheke ist zu Teillieferungen berechtigt.
  3. Die Lieferfrist beträgt 1-3 Tage.
  4. Die Pflicht zur Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen (korrekte Lieferadresse) und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus.
  5. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, entfällt die alte Lieferzeit und eine neue ist zu vereinbaren.
  6. Bei Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, hoheitlichen Eingriffes, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik im eigenen Betrieb, in Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder auf Grund sonstiger von der Apotheke nicht zu vertretender Umstände ist die Apotheke berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen, soweit die Verzögerung dem Besteller zumutbar ist und er dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Zustellgebühr

  1. Die Zahlungsbedingungen sind im Bestellformular näher ausgewiesen.
  2. Der Kaufpreis wird spätestens mit Absendung/Abholung/Übergabe der bestellten Ware fällig. Er setzt sich aus den angegebenen Bruttopreisen (inkl. jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer) und den Versandkosten (falls Versand als Lieferart angeboten und gewählt wird) zusammen. Die Verpackung ist im Preis enthalten. Die Apotheke akzeptiert nur die im Rahmen der Bestellung von ihr angebotenen Zahlungsweisen. Bei Lastschriftzahlung wird der Rechnungsbetrag erst dann vom Bankkonto des Bestellers abgebucht, wenn die bestellte Ware versandt/geliefert worden ist.
  3. Teillieferungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt, und es gelten hierfür die vorerwähnten Zahlungsbedingungen. Wird die Lieferung auf Wunsch des Bestellers oder auf Grund fehlender räumlicher bzw. technischer Voraussetzungen bei dem Besteller verzögert, so erfolgt Rechnungsstellung und Fälligkeit bei Lieferbereitschaft der Apotheke.

§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

  1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur gegen Forderungen ausüben, die auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis.
  2. Nur von der Apotheke anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Besteller zur Aufrechnung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Apotheke. Die Apotheke wird auf Wunsch des Bestellers bereits vorher Teile der gelieferten Vorbehaltsware an diesen übereignen, wenn insoweit der Wert der gelieferten Vorbehaltsware alle offenen Forderungen der Apotheke um mehr als 20 % übersteigt.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, der Apotheke einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Besteller der Apotheke ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
  3. Die Apotheke ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn der Besteller mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug gerät oder über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt ist oder er gegen die Pflicht nach Ziff. 2 dieser Bestimmung verstößt. Der Rücktritt ist dabei jedoch nur möglich, wenn der Besteller die Zahlung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt und die Apotheke im Vertrag den Fortbestand ihres Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat.
  4. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Er darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller bereits hiermit alle daraus entstandenen Ansprüche gegen seinen Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Forderungen der Apotheke an diese ab. Die Apotheke nimmt diese Abtretung an. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die Apotheke behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug gerät oder über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt ist. Die Apotheke kann dann Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen und diesen die Abtretung der Forderung anzeigen.

§ 8 Gewährleistung

  1. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Besteller zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Apotheke ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Der Besteller kann vom Vertrag jedoch nicht zurücktreten, wenn die vertragliche Pflichtverletzung der Apotheke, d.h. der vorhandene Mangel, unerheblich ist.
  3. Der Besteller muss die Apotheke innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der Apotheke. Unterläßt der Besteller diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels durch den Besteller. Dies gilt nicht bei Arglist der Apotheke. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Besteller. Wurde der Besteller durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Besteller die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Besteller den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 3 dieser Bestimmung).
  5. Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, ist die Apotheke lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  6. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch die Apotheke nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Apotheke Arglist vorwerfbar ist.

§ 10 Datenschutz

Details unter Datenschutz.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbarkeit deutschen Rechts

  1. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz der Apotheke in Odenthal vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  2. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1998 ist ausgeschlossen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Besteller geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen und des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Vereinbarung, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen Erfolg zu erzielen

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Wenn Sie sich bei uns über die Nummer
01573 - 01 76 460
für dringende Informationen und Bestellungen melden, dann möchten wir Sie ausdrücklich auf die damit verbundenen Datenschutzaspekte hinweisen!
Bitte informieren Sie sich vor Übermittlung im Internet dazu und lesen Sie auch unsere Datenschutzbestimmungen. Bitte beachten Sie bevor Sie uns beispielsweise ein Foto Ihres Rezeptes zusenden, dass die übermittelten Nachrichten unter Umständen von Dritten (z.B. beim Serviceanbieter WhatsApp oder bei Mobiltelefondienstleistern) eingesehen werden können. Die Barbara-Apotheke übernimmt daher keinerlei Gewähr für die Vertraulichkeit Ihrer persönlichen Daten.

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