Aktuelle Meldung
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Selbstmedikation: Quittungen für das Finanzamt sammeln
Berlin. Verbraucher, die sich im Jahr 2011 rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke geholt haben, können ihre Quittungen für das Finanzamt sammeln, um Steuern zu sparen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Wer die Kosten für privat bezahlte Medikamente in der Einkommensteuererklärung als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen will, muss jedoch eine medizinische Notwendigkeit für das Verwenden der Präparate nachweisen.
Dieser Nachweis kann durch ein so genanntes Grünes Rezept erfolgen, das der Arzt als Empfehlung ... weiterlesen...
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Wenn eine Apotheke bei einem Arzneimittel Qualitätsmängel oder unerwünschte Arzneimittelwirkungen bemerkt, ist sie nach den Berufsordnungen der Apothekerkammern verpflichtet, diese an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) zu melden. Die AMK hat die Landesapothekerkammern gebten, für besondere Fragestellungen Referenzapotheken auszuwählen, die in diesen Fällen zu Rate gezogen werden können. In NRW wurde beispielsweise unter mehr als 4500 Apotheken ausgewählt. Die Auslese erbrachte 67 Refernzapotheken. Ihre Barbara-Apotheke wurde von der Apothekerkammer Nordrhein ausgewählt und unterstützt die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker bereits seit einiger Zeit aktiv. Im Gegenzug wurde für diese besondere Leistung durch die AMK das beigefügte Logo als Hinweisschild zur Verfügung gestellt.

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Zu diesem Zweck arbeiten wir eng mit unserem Partnerbetrieb, dem Sanitätshaus der Vitalusmedical Systems ltd. in Köln zusammen.
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